Versicherungsdienst des VDD

Wir sind offizieller Werbepartner des VDD Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V. und betreuen die Mitglieder in Versicherungsfragen. Des Weiteren haben wir für die Mitglieder des VDD spezielle Deckungskonzepte für die freiberufliche Tätigkeit konzipiert.

1. Konzept für Berufshaftpflicht

Vollschutz für Firmeninhaber, Unternehmen, Freiberufler und angestellte Mitarbeiter aus der fahrlässigen Verletzung gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen

Warum ist eine Berufshaftpflicht Versicherung für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler so wichtig?


Die Risiken für Unternehmer, Selbständige oder Freiberufler nehmen durch Gesetzesänderungen ( z.B. AGG )  und verstärkte Haftpflichtansprüche rasant zu. Als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler haften Sie für Schäden, die durch Ihre betriebliche Tätigkeit Dritten zugefügt werden. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen keinen Cent ! Diese Schadenersatzansprüche können leicht Ihre Existenz gefährden. Parallel schützt Sie die Berufshaftpflichtversicherung auch vor ungerecht-fertigten Schadenersatzansprüchen und wehrt diese Ansprüche ( auch vor Gericht ) ab.

Incl. Privathaftpflichtversicherung

Versichert Sie auch gegen Ersatzansprüche aus Schäden, die Sie Personen oder fremden Sachen zugefügt haben, z.B. als Familien- oder Haushaltsvorstand, als Inhaber eines im Inland gelegenen Einfamilien- oder Wochenendhauses, bei Reisen im Ausland, durch private Bauvorhaben im Inland (bis zu 50.000 EUR ) bei der Ausübung von Sport, aus Mietsachschäden ( bis zu 1 Mio. EUR ).

mehr....

2. Einkommensabsicherung für Freiberuflich Tätige

Das ist Chefsache!

Selbstständige erhalten wieder Krankengeld                                                                                 "Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln..."
Mit Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes dürfen „hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige“ auch wieder ab dem 43. Krankentag das gesetzliche Krankengeld einfordern. Sie zahlen dann den Normalbeitrag

Die Verbesserung für die Selbstständigen erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2009. Damit stehen den Selbstständigen drei Möglichkeiten offen, sich wieder einen Krankengeldanspruch zu sichern. Erstens können sie den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent bezahlen, wodurch sie im Fall der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld ab dem 43. Tag bekommen.
Zweitens können sie sich zum ermäßigten Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent versichern und zusätzlich einen Wahltarif abschließen. Drittens steht ihnen der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung offen.

Das private Krankengeld ist steuerfrei. Das gesetzliche Krankengeld ist zwar auch steuerfrei, doch erhöht es grundsätzlich das steuerbare Einkommen und kann damit zu einer höheren Progressionsstufe führen. So hat der Bundesfinanzhof am 26. November 2008 (Az.: X R 53/06) abschließend entschieden.*

Wir haben als Alternative das Produkt „Chefsache“ überarbeitet und auf die Bedarfe der VDD-Mitglieder ausgerichtet. Diese private garantierten Leistungen können nicht von der Politik her eingeschränkt oder verändert werden.

Die Besonderheit: Die Versicherung zahlt nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei
Betriebsunterbrechungen durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch Diebstahl oder Sturm.

3. Kompakt-Rechtsschutz für Diätassistenten

Sie sind tagtäglich einem besonderen Risiko ausgesetzt. Denn wie schnell können Sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden: Ihnen wird zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen oder ein Behandlungsfehler. Schwer wiegende Anschuldigungen mit zum Teil schwer wiegenden strafrechtlichen Folgen. Es lohnt sich deshalb, die berufliche Existenz durch eine ROLAND Rechtsschutz-Versicherung zu schützen. Der Kompakt-Rechtsschutz für Unternehmen und freie Berufe ist eine Kombination aus Privat-, Berufs-, Verkehrs- sowie Praxis- / Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Ein leistungsstarkes Paket zu einem günstigen Preis.

4. Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit
Keine Rente vom Staat – selbst vorsorgen ist wichtiger denn je!
 

Aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, kann jeden treffen. Auch junge Menschen. Ihre Arbeitskraft ist Ihr Kapital für eine sorgenfreie Zukunft. Fällt sie weg, bleiben viele Träume und Wünsche unerfüllt.

Das Risiko Berufsunfähigkeit wird häufig unterschätzt. Die Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind meist alltägliche Krankheiten und nicht, wie oft angenommen, Unfälle:

Ursachen für Berufsunfähigkeit

Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, gilt: 
Wer im Falle einer Berufsunfähigkeit täglich noch länger als 6 Stunden arbeiten kann, unabhängig vom Beruf, bekommt vom Staat keinen Cent mehr!

Mit einer Premium Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Basler sind Sie hervorragend abgesichert. Wir zahlen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können.

Die Basler ist einer der führenden Anbieter im deutschen Markt. Sie profitieren von klaren und übersichtlichen Bedingungen sowie einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis. Das bestätigt auch die Fachpresse.

* Quelle: Versicherungsjournal v. 23.06.2009